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User müssen dem Setzen sogenannter Cookies nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aktiv zustimmen (Opt-In).

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Im Rahmen der Datenschutzverordnung hat der EuGH am 29.07.2019 ein weiteres Urteil festgestellt. Dieses bestimmt, dass eine aktive Zustimmung des Trackings notwendig ist. Bisher war laut EuGH eine Opt-Out Funktion für das Tracking ausreichend. Das hat sich nun leider geändert.

Damit nimmt die Rechtsprechung direkten Einfluss auf den Rahmen Ihrer Verantwortung als Websitebetreiber für den Umgang mit Website-Tracking-Diensten, die personenbezogene Daten verarbeiten und übermitteln. Solche Dienste werden z.B. von Plattformen wie Google Analytics, Facebook, YouTube & Co genutzt. Auch das Tracking von Werbeschaltungen wie Google Ads (zB. ReTargeting) fällt unter diesen Bereich.

Welche Auswirkung hat das Urteil auf Sie als Websitebetreiber: Sie müssen Ihren Besuchern die Wahl bieten, über die Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit Ihren persönlichen Daten, entscheiden zu können.

Wie sieht die Umsetzung hier aus?

Um Sie als Kunde und Websitebetreiber in der Erfüllung Ihrer Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung zu unterstützen, haben wir einen neuen Tracking-Opt-In-Dialog für Sie ausgearbeitet.

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Der neue Tracking-Opt-In-Dialog unterscheidet sich signifikant von den "altbekannten" Cookie Bannern. Der User muss im neuen Tracking-Opt-In-Dialog aktiv zustimmen (Tracking Ja oder Nein) und kann die Website erst nutzen, nachdem er zugestimmt oder abgelehnt hat.

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